IG-Hund -Bürgerinitiative gegen Hundesteuer

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Initiative von Deutscher Tierschutzbund, VDH, TASSO und dem Hundemagazin DOGS

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"PRESSE-Mitteilung"
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Eine Initiative von Deutscher Tierschutzbund, VDH, TASSO und dem Hundemagazin DOGS.
Für alle Hundefreunde- Züchter- u. Vereine usw.
Bitte helfen Sie jetzt alle mit!

Unterstützen Sie die Initiative gegen die Hundesteuer in Deutschland.
Die Stimmen sollen helfen, das öffentliche Interesse an den Klagen der Rechtsanwälte gegen die Hundesteuer zu belegen. Alle Namen und Angaben werden nur für diesen Zweck erhoben.

hier gelangen Sie zur Eingabe


Die derzeitige bundesweite Öffentlichkeitskampagne gegen die Hundesteuer gibt uns Tier- u. Hundefreunden die Chance den dringend nötigen öffentlichen Druck auf politischen Unsinn- u. Unvernunft wirksdam auszuüben.
Die für unser Land nicht mehr zeitgemäße Hundesteuer, als reines politisches Problem,  muß endlich  -wie im übrigen Europa-  auch in Deutschland gekippt werden.
Durch die derzeit laufende Öffentlichkeitskampagne bietet sich uns Hundefreunden eine reelle Chance, politischer Unvernunft seitens der tierliebenden Bevölkerung wirksam entgegen zu treten, daß endlich auch in Deutschland die ungerechteste aller Steuern, die Hundesteuer, abgeschafft wird.
Also, nutzen wir jetzt alle die sich uns bietende Chance einer Hundesteuerabschaffung durch solidarisches Mitwirken.
Deutschland ist eines von nur noch 4 Ländern in ganz Europa mit einer Hundesteuer! (Deutschland - Österreich - Schweiz - Niederlande)
Bitte machen Sie als Hundefreund alle mit und unterstützen Sie mit Ihrer Online-Unterzeichnung die hochlobenswerte Initiative einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne verschiedener Institutionen.
"Der Ruf zu einer Klage beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR)" in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland wird immer lauter"

In Deutschland werden nicht nur die weltweit höchsten Hundesteuersätze von den Politikern in freier Willkür bei der tierliebenden Bevölkerung schamlos abgezockt, sondern die Hundesteuersätze haben in Deutschland mittlerweile die Schmerz- u. Zumutbarkeitsgrenze exorbitant überschritten, insbesondere bei Mehrhundehaltung durch progressive Doppelbesteuerung für jeden weiteren Hund, was es sonst bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar gibt, und die zum Kampfhund diskriminierten Hunderassen durch Erdrosselungssteuer, welche das Recht am Eigentum gefährdet Art.14 GG "Recht am Eigentum".

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. Mai 2012 um 07:34 Uhr
 

SOKA&Friends in Stuttgart am 09.06.2012

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soka_stuttgart

Wir sind ein Zusammenschluss von einige Menschen aus BaWü die sich mit Stolz als Listenhundhalter bezeichnen und für die Rechte ihrer Hunde kämpfen. 2009 und 2010 haben wir schon in Stuttgart auf dem Schlossplatz die Sokaruns BAWÜ organisiert!
2011 haben wir eine kreative Pause gemacht, doch 2012 wollen wir wieder voll durchstarten!

weitere Infos unter www.wix.com/sokaandfriends/safbw


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 08. Mai 2012 um 07:29 Uhr
 

Stuttgarter Erklärung zur Fortführung des Widerstandes gegen Stuttgart 21

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Hier geht es zur Petition
 

Willkommen bei IG-Hund

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Wir sind .....
..als Bürgerinitiative auf Ihre Hilfe und Unterstützung angewiesen, um den Klageweg zur Abschaffung der Hundesteuer beschreiten zu können. Aus diesem Grund bitten wir alle Tierfreunde unser Vorhaben, die Hundesteuer endlich auch in Deutschland abzuschaffen, zu unterstützen. Im Juli 2011 hat die Kanzlei Vitt bereits Klage vor dem Bundeverfassungsgericht eingereicht. Die Annahme dieser Klage wurde am 26.01.2012 mit einer kurzen Begründung abgewiesen. Nun ist der Weg für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof frei. 
pastarchives
Anmerkung der Stuttgarter Bürgerinitiative gegen Hundesteuer:
Im oben aufgezeigtem Sachverhalt sehe ich mich einmal mehr bestätigt in meiner stets geäußerten Warnung -die ich u.a. auch dem Kläger Dr. E. Vitt vortrug-  ,das wie alle deutschen gerichtlichen Instanzen ebenso auch das Bundesverfassungsgericht politisch unterwandert und somit befangen ist. Geht es um politische Interessen und der sich im Recht befindliche Bürger bei Klagen gegen Politiker bzw. Politikerinteressen in der Deutschen Justiz ohne jegliche Chance auf Klageerfolg schon im Vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Ich habe im vorgezeigtem Sachverhalt die Option einer Klageweiterführung beim Europäischen Gerichtshof (EuGMR) in Strasbourg verdeutlicht, was ich auch gegenüber dem Kläger, Dr.jur. E. Vitt von der Hamburger Anwaltskanzlei "LEMOTIONS", deutlich zum Ausdruck brachte.
Die Hundesteuer berührt rein finanzpolitische Interessen zu noch mehr Steuereinnahmen und ist somit fiskalpolitische Zielsetzung, für die der Begriff "Hund" missbraucht wird.
Die Versuchung politikerdienlicher Gefälligkeitsurteile- bzw. Urteilsfindungen mit daraus resultierender bewusster Rechtsbeugung ist aus Befangenheitsgründen vor politischer Obrigkeit (Gesetzgeber) einfach zu groß bei der sich deutsche Gerichte, einschließlich das BVerfG in Karlsruhe, eben nun mal sehr schwer tun sich einer solchen höchst unerquicklichen Situation zu entziehen, im Sinne von Recht und der Gleichstellung von Bürgern u. Politikern einer Rechtsstaatlichkeit (Art. 3 Abs.1 GG).
Es ist ohne jeglichen Zweifel, dass das deutsche Hundesteuerrecht sowohl Grundrechte der Deutschen Verfassung (Art. 2, 3 und 14 GG), als auch Art.8 Abs.1 MRK (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art.13 MRK (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art.14 MRK (Verbot der Diskriminierung) eindeutig verletzt.
Die Stuttgarter Bürgerinitiative gegen Hundesteuer begrüßt daher außerordentlich den hoch lobenswerten Beschluss der Hamburger Klägerpartei "Kanzlei LEMOTIONS" nun beim Europäischen Gerichtshof in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Grundsatzentscheid zu erwirken.

Dennoch muß darauf hingewiesen werden:
Die Hundesteuer ist ein rein politisches Problem und sollte schon aus diesem Grund von der tierliebenden Bevölkerung unseres Landes mit allem Nachdruck politisch angegangen werden! (Staatsrechtler Prof.Dr.jur. G. Erbel, Universität Bonn, Fakultät: Staats- Verwaltungs- u. Öffentlichkeitsrecht).
Die Hundesteuer muß für künftige Bundestags- Landtags- u. Kommunalwahlen dringendes wahlpolitisches Thema sein.
Das Hundesteuerrecht in Deutschland stellt die ungerechteste und willkürlichste aller Steuerarten (ca. 400) in Deutschland dar und ist mit ethischem u. moralischem Gedankengut nicht vereinbar bzw. in Einklang zu bringen!
Spätestens bei Tierliebe hat der deutsche Fiskus die Finger weg zu lassen, Tierliebe darf nicht besteuert werden!
Auch wenn die Hundesteuer eine Kommunalsteuer ist und somit der Landesgesetzgeber diese per Landesgesetz abschaffen kann, ist dennoch der Bundesgesetzgeber in der Pflicht, weil die Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland nur von oberster Stelle (Bundespolitik in Berlin) durch Einwirken auf die Länder, wie im vorbildlichen Beispiel Schwedens, bewirkt werden kann.
Aus Gründen von öffentlichem allgemeinem Interesse übergebe ich dieses Schreiben an öffentliche Institutionen.

i. A. der Stuttgarter Bürgerinitiative
Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. März 2012 um 08:46 Uhr
 

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